Languedoc-Roussillon
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Das Weinanbaugebiet Languedoc-Roussillon liegt im Süden Frankreichs und erstreckt sich von der Rhône-Mündung bis zu den Pyrenäen. Das Gebiet dort ist sehr reichhaltig an Böden und Rebsorten und beeindruckt von der Experimentierfreudigkeit der Winzer. Gemeinsam mit der Provence wird das Weinanbaugebiet Languedoc-Roussillon als Midi bezeichnet. Hinsichtlich des Produktionsvolumens stellt Languedoc-Roussillon die bedeutendste französische Region dar.
In erster Linie konzentrieren sich Winzer der Weinbauregion Languedoc-Roussillon für die Erzeugung von Rot- und Roséweinen. Aufgrund des dort herrschenden mediterranem Klimas und den kargen Böden wachsen jene Rebsorten, die auch an der südlichen Rhône zu finden sind. Während Rotweine zumeist aus den Rebsorten Carignan, Cabernet Sauvignon, Grenache und Merlot gekeltert werden, nutzt man die Rebsorten Bourboulenc, Clairette, Grenache Blanc, Marsanne, Picpoul und Roussanne zur Kelterung von Weißweinen sowie Chardonnay, Chenin Blanc und Mauzac für die Schaumweinerzeugung.
Vom Verband CIVL wurde im Jahr 2011 eine neue Klassifikation für die Weine der Region ausgearbeitet. Die pyramidenförmige Hierarchie in aufsteigender Reihenfolge beinhaltet Languedoc AOC, Grands Vins du Languedoc und Grands Crus du Languedoc.
Ein Wein muss bestimmte Charaktereigenschaften erfüllen und oberhalb der Qualitätsstufe Languedoc AOC ein festgelegtes Aufnahmeverfahren durchlaufen, um in die entsprechende Kategorie eingeordnet zu werden. Die erste Qualitätsstufe Languedoc AOC umfasst etwa 30% der Weinproduktion der Region. Auf die zweite Qualitätsstufe Grands Vins du Languedoc entfallen etwa 60% der Weinproduktion. Dabei handelt es sich um strukturierte, aromatische Gewächse, die typisch für ihr Terroir sind. Der maximale Höchstertrag beträgt 48 bis 50 hl/ha. An der Spitze der Pyramide stehen die Grands Crus du Languedoc mit einem Anteil von 10% der gesamten Weinproduktion in Languedoc-Roussillon. Diese ausdrucksstarken Weine besitzen laut Vorgabe einen Seltenheitswert und tragen die Handschrift des Erzeugers. Weißweine müssen mindestens sechs Monate, Rotweine mindestens zwölf Monate ausgebaut werden.
Auch eine sensorische Prüfung ist erforderlich. Zumindest 70% der Produktion muss direkt ab Hof verkauft werden. Dafür sind die Appellationen Corbières-Boutenac, Grés de Montpellier, Limoux, Minervois La Livinière, Saint-Chinian Berlou und Saint-Chinian Roquebrun sowie die Cru-Lagen La Clape, Pèzenas, Pic Saint-Loup und Terrasses du Larzac zugelassen. Die maximalen Erträge liegen bei 45 hl/ha für Rotweine und 50 hl/ha für Weißweine.
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